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Entscheidung des Präsidiums im Fall GM Falko Bindrich

BeitragVerfasst: Di 29. Jan 2013, 09:00
von Topschach
Entscheidung des Präsidiums zu den Vorwürfen gegen GM Falko Bindrich

Quelle: Schachbund

In seiner Sitzung am 19.01.2013 in Kassel traf das Präsidium des Deutschen Schachbundes im „Fall Falko Bindrich“ folgende Entscheidung:

GM Falko Bindrich hat mit seinem Verhalten gegen Ziff. 5.3.4 der Turnierordnung des Schachbundesliga e.V. verstoßen und sich damit zugleich gem. § 55 Abs. 1 der DSB-Satzung einen schweren Verstoß gegen die Grundsätze des Deutschen Schachbundes zuschulden kommen lassen und so dem Ansehen des Bundes schweren Schaden zugefügt.

Wegen dieses Verstoßes verhängt das Präsidium des DSB eine Funktions- und Spielsperre gem. § 55 Abs. 2 Nr. 4 und 5 der DSB-Satzung für die Dauer von 2 Jahren.

Bei seiner Entscheidung hat das Präsidium insbesondere berücksichtigt, dass bereits das Beisichführen technischer Hilfsmittel untersagt ist. Ebenso wurde die nicht erfolgte und aus Sicht des Präsidiums zumutbare Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung in der Entscheidungsfindung - nach übereinstimmender Auffassung ist die Weigerung, sich einer zulässigen Kontrollmaßnahme zu unterziehen, dem Gebrauch eines unzulässigen Hilfsmittels gleichzusetzen - berücksichtigt.

Zusätzlich zur Verhängung der Sanktion beantragt das Präsidium eine Befassung mit dem Sachverhalt durch die FIDE Ethics Commission.

Gem. § 57 Abs. 3 der DSB–Satzung kann GM Falko Bindrich gegen die ausgesprochenen Sanktionen innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen.

Für das Präsidium des Deutschen Schachbundes

Michael S. Langer/Stellv. Präsident